Beschäftigungsförderung

Die Arbeitsmarktsituation stellt nach wie vor viele Menschen vor eine große Herausforderung. Ist die eigene Schul- und Berufsbiografie brüchig? Haben Krankheit oder Sorge-Arbeit dazu geführt, dass kein Übergang oder keine Wiedereingliederung ins Berufsleben stattfinden konnte? Sind nach Flucht und Einwanderung die Berufsabschlüsse nicht anerkannt und neben dem Spracherwerb weitere Hürden zu meistern? Wurde nach Jahrzehnten in einer Firma aufgrund von Insolvenz die Kündigung ausgesprochen und es drängt sich die Frage auf „Wer nimmt mich noch mit meinen 60 Jahren?“

Die Ursachen für Arbeitslosigkeit sind vielfältig und es kann nicht allen Menschen gelingen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Daher nutzen wir Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung, in dem wir Tätigkeitsfelder für den Einsatz von arbeitssuchenden Menschen erschließen, ihnen eine sinnstiftende Aufgabe geben und so Selbstwirksamkeitserfahrung ermöglichen. Die Beschäftigungsförderung erfolgt im Sinne verfügbarer Instrumente des SGB II und zielt insbesondere auf soziale Teilhabe sowie eine Erhöhung der Chancen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ab.

Hierzu werden derzeit Maßnahmen nach § 16d, 16e und 16i SGB II durchgeführt.

Ein Einsatz ist möglich im Café Eckneschd, im Bereich Großküche und Hauswirtschaft sowie im Feld der Sozialassistenz zur Begleitung älterer Menschen oder zur Begleitung des pädagogischen Fachpersonals in der Kinder-und Jugendarbeit. Alle geförderten Arbeitsgelegenheiten und Arbeitsverhältnisse werden stets durch Fachpersonal des Trägers angeleitet und begleitet.

Alle beschäftigungsfördernden Maßnahmen können nur durch die zuständigen Jobcenter im Landkreis Neunkirchen eingeleitet und in enger Abstimmung mit diesen durchgeführt werden.

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